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Bankverbindung für
Ihre Zuwendung
:

Sparkasse Freiburg-
Nördlicher Breisgau
IBAN: DE48680501010012849644
BIC: FRSPDE66XXX
Stichwort: »Gute Taten stiften«

Schön, dass Sie uns unterstützen möchten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Spender!

Wie lautet das Spendenkonto
der DRK Stiftung Freiburg?

DRK Stiftung Freiburg, BIC: FRSPDE66XXX,
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN: DE48680501010012849644,,
Bitte nennen Sie im Verwendungszweck Ihre
Anschrift, damit wir Ihnen eine Spendenquittung
zusenden können.

Was bewirkt meine Spende?
Ohne Spenden wie Ihre wäre unsere Arbeit
undenkbar. Deshalb bemühen wir uns um um-
fassende Berichterstattung zur Spenden-
verwendung. Hier haben wir Ihnen eine Leistungs-
bilanz des DRK Kreisverbandes Freiburg e.V.
aufgestellt, welche Ihnen einen Überblick über die
vielfältigen Aufgaben und „Guten Taten“ hier in der Region aufzeigt.

Wie viel von meiner Spende kommt an?
Die Stiftung ist selbstlos tätig und Ihre Spende oder Schenkung wird nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Ihre Zuwendung wird gemäß den Statuten vordringlich hier in der Region unmittelbar eingesetzt.

Wie kann ich damit steuern sparen?
In einem Jahr können Zuwendungen in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kann meine Spende für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden?
Wir verwenden zweckgebundene Spenden ausschließlich für den vom Spender vorgegebenen Zweck. Als Spender können Sie den gewünschten Spendenzweck bei Ihrer Überweisung einfach als Stichwort angeben. Sehr hilfreich sind allerdings freie Spenden, weil wir sie dort einsetzen können, wo der Bedarf am größten ist.

Das Besondere am Schenken
Mit einer Schenkung übertragen Sie Vermögen für einen guten Zweck. Das Besondere am Schenken liegt darin, dass Sie festlegen, ob Ihre Schenkung einer bestimmten Aufgabe zukommt oder die gesamte Arbeit der DRK Stiftung Freiburg fördern soll. Auch den Zeitpunkt der Übertragung Ihrer Vermögenswerte legen Sie sofort oder für später fest. Bei einer Schenkung an die DRK Stiftung Freiburg fällt wegen unserer Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit keine Schenkungssteuer an.

Was Sie beim Schenken beachten müssen
Jede Schenkung, die Sie tätigen, ist ein Rechtsgeschäft. Daran sollten Sie denken. Bei einer Schenkung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und der Stiftung. Bei einigen Schenkungsarten achtet der Gesetzgeber darauf, dass eine vorgeschriebene Form gewahrt wird. So müssen bestimmte Schenkungen wie Immobilien und Erbbaurechte durch notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrages vollzogen werden.

Tipp: Kalkulieren Sie bei einer geplanten Schenkung ein, dass ein eventueller Pflichtteilsberechtigter vorhanden ist. Vermeiden Sie also, durch besondere Großzügigkeit längst geplante Vermögensübertragungen zu gefährden. Bitte beraten Sie sich zur Sicherheit mit einem Steuerberater oder Notar, um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch entsprechende Kontakte.


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